Was ist Güterkraftverkehr
Was bedeutet gewerblicher Güterkraftverkehr? Beim Güterkraftverkehr handelt es sich um den gewerblichen Transport von Gütern mit Fahrzeugen die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben.
Wird eine Erlaubnis für Güterverkehr benötigt
Ja, gemäß den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ist der gewerbliche Güterverkehr nur mit einer Genehmigung zulässig.
Wann wird im Güterkraftverkehr keine Genehmigung benötigt
Für die folgenden Beförderungen von Gütern gelten die Bestimmungen des GüKG (in §2 geregelt) nicht:
Auszug GüKG:
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf
1.die gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke,2.die Beförderung von Gütern durch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben,
3.die Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung,
4.die Beförderung von Gütern bei der Durchführung von Verkehrsdiensten, die nach dem Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690) in der jeweils geltenden Fassung genehmigt wurden,
5.die Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen bestimmten Gütern,
6.die Beförderung von Milch und Milcherzeugnissen für andere zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) in der jeweils geltenden Fassung,
7.die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen
a)
für eigene Zwecke,
b)
für andere Betriebe dieser Art
aa)
im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder
bb)
im Rahmen eines Maschinenringes oder eines vergleichbaren wirtschaftlichen Zusammenschlusses, sofern die Beförderung innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern in der Luftlinie um den regelmäßigen Standort des Kraftfahrzeugs, den Wohnsitz oder den Sitz des Halters im Sinne des § 6 Absatz 4 Nummer 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen durchgeführt wird, die nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind,
c)
mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h,
8.
die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke sowie
9.
die Beförderung von Postsendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen durch Postdienstleister gemäß § 1 Absatz 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung.
(1a) Werden bei Beförderungen nach Absatz 1 Nr. 7 nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge eingesetzt, hat der Beförderer dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis mitgeführt wird, in dem das beförderte Gut, Be- und Entladeort sowie der land- und forstwirtschaftliche Betrieb, für den die Beförderung erfolgt, angegeben werden. Das Fahrpersonal muss das Begleitpapier oder den sonstigen Nachweis nach Satz 1 während der Beförderung mitführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen oder in anderer Weise zugänglich machen.
(2) § 14 bleibt unberührt.
Genehmigungspflichtiger Güterkraftverkehr
Sobald ein Unternehmer oder eine Unternehmerin gewerblichen Güterkraftverkehr gegen Entgelt mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben möchte, benötigt dieser dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde - gilt ebenfalls für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr.
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Informationen finden Sie zusätzlich in der Wikipedia Bibliothek.
Wikipedia Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCterkraftverkehr
Ist Werkverkehr Genehmigungspflichtig
Werkverkehr ist die Güterbeförderung für eigne Zwecke eines Unternehmens, Voraussetzung ist das es mit Firmeneigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern durchgeführt wird.
Der Werkverkehr unterliegt keiner Erlaubnispflicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des Werkverkehrs im Sinne des Paragrafen 1 Abs. 2 bzw. Abs. 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zutreffen.
CEMT Genehmigung ab wann
CEMT Genehmigungen berechtigen zur Durchführung und Beförderung im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr wenn der Be- und Entladeort in zwei verschiedenen CEMT -Mitgliedstaaten (CEMT - Conférence Européenne des Ministres des Transports) liegt.