• Seminarzeiten: Montag - Donnerstag 09:00 - 16:30 Uhr
    Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

FAQs - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Verkehrsleiter
Wer kann Verkehrsleiter werden?
Sie möchten Verkehrsleiter werden? Zum Verkehrsleiter bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person (Art. 4 VO (EG) Nr. 1071/09), sofern sie folgende Kriterien erfüllt.
Zuverlässigkeit:

Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers darf nicht zwingend in Frage gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften (vgl. nachfolgende Ausführungen).
Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen und belegt.
Verkehrsleiter Ausbildung
Die Ausbildung bzw. Vorbereitung also sozusagen das Verkehrsleiter Seminar ist keine Voraussetzung um zu der Sach- und Fachkunde Prüfung zugelassen zu werden. Es erleichtert diese jedoch aufgrund der zielgerichteten Vorbereitung und es erspart tagelanges Lernen von evtl. nicht relevanten Inhalten.
Verkehrsleiter Prüfungsfragen
Wer meint die Prüfungsfragen der IHK Online finden zu können, der sollte über die Selbstständigkeit bzw. eine Anstellung als Verkehrsleiter nachdenken.

Wer sich gut vorbereitet, zb. ein Seminar besucht und die dort ausgehändigten Fachbücher und Unterlagen aufmerksam liest und verinnerlicht ist gut für die Prüfung vorbereitet. Nicht zu unterschätzen ist der Bereich Fahrzeugkostenrechnung, aber genau dieser ist täglicher Bestandteil in unseren Seminaren und sollte zum Seminarende verständlich sein.
Verkehrsleiter Aufgaben
Die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens ist laut gesetzlicher Definition die Kernaufgabe des Verkehrsleiters dabei kann es der interne oder ein extern beauftragter Verkehrsleiter sein. Die EU-VO 1071/2009 konkretisiert diese Aufgaben im Artikel 4 Absatz 2 b).
EU-Gemeinschaftslizenz
EU-Lizenz beantragen
Die Lizenz muss bei der für den Unternehmer zuständigen Behörde beantragt werden. In der Regel ist es die örtliche Verkehrsbehörde, die Lizenz ist dann bis zu 10 Jahre gültig mit der Option die Lizenz nach Ablauf zu verlängern.

Die zuständige Behörde teilt Ihnen zudem mit welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Behörde in Ihrer Stadt.
Wer braucht eine EU-Lizenz
Die Lizenz, auch Gemeinschaftslizenz genannt, berechtigt den Inhaber, gewerblichen Güterkraftverkehr sowohl im Inland also innerstaatlich als auch grenzüberschreitend in der EU-/EWR Staaten durchzuführen. Umgangssprachlich ist häufig die Rede von EU-Lizenz oder auch EG-Lizenz.

Kosten für die Erteilung einer EU Lizenz
Die Kosten für die Erteilung der Lizenz fallen je nach Gemeinde und Stadt unterschiedlich aus, belaufen sich i,d.R. auf 120 - 500 Euro. Für eine beglaubigte Kopie der Lizenz Urkunde werden zwischen 50 - 80 Euro aufgerufen - auch diese Kosten sind nicht zu verallgemeinern und müssen individuell bei der zuständigen Behörde angefragt werden.
ab dem 21.05.2022 EU-Lizenz ab 2,5t
Ab dem 21.05.2022 wird, genau wie bei 3,5t, für den Einsatz von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t im grenzüberschreitenden (!!!) Verkehr die EU - Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um ein Verkehrsleiter - Seminar um sich optimal auf die Fachkunde Prüfung bei der zuständigen IHK vorzubereiten. Sowohl die Seminarplätze als auch die Prüfungen sind momentan sehr schnell ausgebucht.
Güterkraftverkehr
Was ist Güterkraftverkehr
Was bedeutet gewerblicher Güterkraftverkehr? Beim Güterkraftverkehr handelt es sich um den gewerblichen Transport von Gütern mit Fahrzeugen die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben.
Wird eine Erlaubnis für Güterverkehr benötigt
Ja, gemäß den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ist der gewerbliche Güterverkehr nur mit einer Genehmigung zulässig.
Wann wird im Güterkraftverkehr keine Genehmigung benötigt
Für die folgenden Beförderungen von Gütern gelten die Bestimmungen des GüKG (in §2 geregelt) nicht:

Auszug GüKG:

(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf
1.die gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke,2.die Beförderung von Gütern durch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben,
3.die Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung,
4.die Beförderung von Gütern bei der Durchführung von Verkehrsdiensten, die nach dem Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690) in der jeweils geltenden Fassung genehmigt wurden,
5.die Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen bestimmten Gütern,
6.die Beförderung von Milch und Milcherzeugnissen für andere zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) in der jeweils geltenden Fassung,
7.die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen
a)
für eigene Zwecke,
b)
für andere Betriebe dieser Art
aa)
im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder
bb)
im Rahmen eines Maschinenringes oder eines vergleichbaren wirtschaftlichen Zusammenschlusses, sofern die Beförderung innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern in der Luftlinie um den regelmäßigen Standort des Kraftfahrzeugs, den Wohnsitz oder den Sitz des Halters im Sinne des § 6 Absatz 4 Nummer 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen durchgeführt wird, die nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind,
c)
mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h,
8.
die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke sowie
9.
die Beförderung von Postsendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen durch Postdienstleister gemäß § 1 Absatz 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung.
(1a) Werden bei Beförderungen nach Absatz 1 Nr. 7 nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge eingesetzt, hat der Beförderer dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis mitgeführt wird, in dem das beförderte Gut, Be- und Entladeort sowie der land- und forstwirtschaftliche Betrieb, für den die Beförderung erfolgt, angegeben werden. Das Fahrpersonal muss das Begleitpapier oder den sonstigen Nachweis nach Satz 1 während der Beförderung mitführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen oder in anderer Weise zugänglich machen.
(2) § 14 bleibt unberührt.
Genehmigungspflichtiger Güterkraftverkehr
Sobald ein Unternehmer oder eine Unternehmerin gewerblichen Güterkraftverkehr gegen Entgelt mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben möchte, benötigt dieser dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde - gilt ebenfalls für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr.

Wir bilden Sie aus, Verkehrsleiter Güterkraftverkehr Seminar in einer Vollzeitwoche - setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung oder buchen das Seminar direkt über unsere Webseite.

Informationen finden Sie zusätzlich in der Wikipedia Bibliothek.

Wikipedia Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCterkraftverkehr
Ist Werkverkehr Genehmigungspflichtig
Werkverkehr ist die Güterbeförderung für eigne Zwecke eines Unternehmens, Voraussetzung ist das es mit Firmeneigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern durchgeführt wird.
Der Werkverkehr unterliegt keiner Erlaubnispflicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des Werkverkehrs im Sinne des Paragrafen 1 Abs. 2 bzw. Abs. 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zutreffen.
CEMT Genehmigung ab wann
CEMT Genehmigungen berechtigen zur Durchführung und Beförderung im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr wenn der Be- und Entladeort in zwei verschiedenen CEMT -Mitgliedstaaten (CEMT - Conférence Européenne des Ministres des Transports) liegt.
Sach- und Fachkunde Prüfung
Sach und Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr Punkte
Die Prüfungsleistungen werden in den Bereichen mit separaten Punkten bewertet.

Aufteilung der Gesamtpunktezahl:
schriftlicher Teil (Fragen): 40 Prozent
schriftliche Übungen bzw. Fallstudien: 35 Prozent
mündliche Prüfung: 25 Prozent
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht wurde - wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50% der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in einem oder in beiden schriftlichen Prüfungsteilen unter 50 Prozent der möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.

Wir von VB Verkehrsseminare bereiten Sie optimal auf die Fachkundeprüfung vor - Ihr Erfolg ist unser Ziel.
Vorbereitungsseminar Fachkundeprüfung IHK
In welcher Zeit findet das Seminar statt
Das Sach- und Fachkunde Seminar für den Bereich Verkehrsleiter Güterkraftverkehr findet in einer Vollzeitwoche wie folgt statt:

Montag - Donnertag: 09:00 - 16:30 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Das Fachkunde Seminar für den Bereich Betriebsleiter Taxi- Mietwagenverkehr findet in einer Vollzeitwoche wie folgt statt:

Montag - Donnertag: 09:00 - 16:30 Uhr

Wir bereiten Sie optimal auf Ihre Prüfung vor - ganz komprimiert und zielgerichtet.
Unsere Dozenten schulen auf Augenhöhe und vermitteln die Inhalte verständlich und auf die Prüfung ausgelegt.
Was kostet das Seminar (Verkehrsleiter Güterkraftverkehr)
Das Seminar Fachkunde Güterkraftverkehr kostet 955 Euro - im Seminarpreis enthalten:

Fachliteratur vom Verlag Heinrich Vogel
Stift, Block, Textmarker, Taschenrechner
Seminarordner inkl. Lehrmaterial
Teilnahmebescheinigung
Online Zugang Seminarinhalte und Übungsaufgaben
Kaffee und Wasser


Das Seminar Fachkunde Taxi- Mietwagenverkehr kostet 595 Euro - im Seminarpreis enthalten:

Fachliteratur vom Verlag Heinrich Vogel
Stift, Block, Textmarker, Taschenrechner
Seminarordner inkl. Lehrmaterial
Teilnahmebescheinigung
Online Zugang Seminarinhalte und Übungsaufgaben
Kaffee und Wasser


Ihre bestandene Prüfung ist unser Ziel!
Welche Themen werden im Seminar besprochen
Wir orientieren uns bei unserem Seminar an dem aktuellen Orientierungsrahmenplan der Industrie- und Handelskammer für den Bereich Fachkunde Güterkraftverkehr (Verkehrsleiter)

Auszug aus den Seminarinhalten:

Kaufmännische Grundlagen
das betriebliche Rechnungswesen
die finanzielle Verwaltung des Betriebes
Marketing
Arbeits- und Sozialrecht
Straßenverkehrsrecht, Umweltschutz, Versicherungsrecht
HGB (4. Abschnitt des 4. Buches des Handelsgesetzbuches
CMR [Internationale Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr])
der nationale und internationale Güterkraftverkehr, Berufszugangsvoraussetzungen
Zoll, Lebensmitteltransporte, etc.
ADR-Recht, der Gefahrgutbeauftragte
Fahrzeugkostenrechnung von Montag - Freitag !!! (denn wer rechnen kann, besteht i. d. R. die Prüfung...)
Bei welcher IHK die Prüfung ablegen
Die Prüfung muss bei der für den Wohnort zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Der Firmensitz ist dabei vorerst nicht entscheidend.

Bei welcher IHK Sie die Fachkundeprüfung im Bereich Güterkraftverkehr ablegen müssen, können Sie über den IHK Finder herausfinden.

LINK zum IHK Finder:
https://www.ihk.de/?fdialog=ihk-finder%2F%2F

Bitte melden Sie sich zeitnah zu einer IHK Prüfung an, diese sind derzeit sehr schnell ausgebucht - parallel ist es sinnvoll ein Seminar über unsere Webseite zu buchen.

Teilnahmebedingungen

  • für Bildungsveranstaltungen von der Firma VB-Verkehrsseminare Alexander Brauer Verwaltungsanschrift: VB-Verkehrsseminare Alexander Brauer, Obere Str. 28a, 32108 Bad Salzuflen
  • Schulungen
  • Ob und wie die Veranstaltungen durchgeführt werden, liegt im Ermessen der VB-Verkehrsseminare Alexander Brauer. Die Mindestteilnehmerzahl bei Seminaren beträgt drei Personen. Terminverschiebungen und Streichungen von einzelnen Seminarangeboten, sowie die Verlegung des Seminarortes (in der jeweiligen Großgemeinde) bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sollte dieser Fall eintreten, erhalten die angemeldeten Teilnehmer mindestens 4 Kalendertage vor Seminarbeginn eine digitale Nachricht auf der von Ihnen übermittelten E-Mail-Adresse. VB-Verkehrsseminare behält es sich vor Seminare in Kooperation mit anderweitigen Seminarveranstaltern durchzuführen.
  • Anmeldung/ Buchung
  • Die Anmeldung zum Seminar an einer Seminarveranstaltung der VB-Verkehrsseminare Alexander Brauer ist verbindlich und muss digital per Buchung über die Webseite erfolgen. Der Teilnehmer erhält umgehend eine Bestätigung per E-Mail. Mit der digitalen Anmeldung erkennt der Seminarteilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Der Teilnehmer erhält ca. 14 Kalendertage vor Seminarbeginn eine Einladung, sowie die Gebührenrechnung per E-Mail.
  • Seminarumfang
  • Der Seminarumfang; die Schulungszeit ist auf der Buchungsbestätigung mit angegeben und lautet wie folgt.
  • Verkehrsleiter Güterverkehr 5 Tage von 09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr und Freitag bis ca. 14:00 Uhr
  • Betriebsleiter Taxi- / Mietwagenverkehr 4 Tage Montag-Donnerstag von 09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr
  • Bei geringer Teilnehmerzahl (4 oder weniger) kann der Dozent zum Anfang des Seminars, dieses auf 4 Tage verkürzen (Bereich Güterkraftverkehr).
  • Gebühren
  • Seminargebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind nach Rechnungserstellung an die VB-Verkehrsseminare Alexander Brauer vor Seminarbeginn spätestens am ersten Seminartag zu begleichen. Barzahlungen, Schecks oder EC Kartenzahlungen werden nicht akzeptiert oder entgegengenommen.
  • Die Seminargebühren beinhalten:
  • Fachbuch, Fahreranweisungen und Ordner inkl. Lehrmaterial (Taschenrechner, Textmarker, Kugelschreiber, Block, Seminargetränke - soweit vom Seminarraum-Vermieter gestattet).
    Sollte der Teilnehmer das Fachbuch vor Seminarbeginn zugesandt haben wollen, erheben wir Gebühren über 10,00 Euro für Versand und Bearbeitung.
  • Förderung
  • Das Seminar kann durch einen Bildungsscheck oder einer Bildungsprämie gefördert werden. Der Teilnehmer hat die Förderung nach Seminaranmeldung per E-Mail anzugeben und die Unterlagen vorab per E-Mail an VB-Verkehrsseminare zu senden. Die Unterlagen zur Förderung sind im Original im Seminar an den jeweiligen Dozenten zu übergeben.
    Erhält VB-Verkehrsseminare die Förderung, also den Bildungsscheck oder die Bildungsprämie nicht im Original – wird der volle Rechnungsbetrag an den Teilnehmer berechnet. Sollte eine Förderung im Nachhinein abgelehnt werden, weil z.B. die Zahlung nicht korrekt durchgeführt wurde, wird dem Teilnehmer die Differenz zur Seminargebühr in Rechnung gestellt.
  • Gebührenerstattung
  • Eine Gebührenerstattung erfolgt im vollen Umfang, wenn eine Veranstaltung ersatzlos und ohne triftigen Grund (Pandemie o.Ä.) ausfällt. Weitere Ansprüche gegen die VB-Verkehrsseminare Alexander Brauer können nicht geltend gemacht werden.
  • Rücktritt / Abbruch im Seminar
  • Folgende Gebühren werden bei Rücktritt, Umbuchung oder Stornierung fällig:
  • Ab Buchungstag bis 7 vollen Kalendertagen vor Seminarbeginn: 20% der vollen Seminargebühr
  • Bei 3 vollen Kalendertagen vor Seminarbeginn: 50% der vollen Seminargebühr
  • Weniger als 3 volle Kalendertage vor Seminarbeginn: 100% der Seminargebühr
  • Der Rücktritt ist nachweislich mindestens digital per E-Mail an die VB-Verkehrsseminare Alexander Brauer zu richten, telefonische und postalische Stornierungen, Absagen oder Umbuchungen werden nicht akzeptiert.
  • Erfolgt während des laufenden Seminars ein Abbruch, aus nachweislich triftigem Grund, dann sind 50% der Seminargebühr bei einem Folgeseminar zu leisten – dieses ist ausschließlich von dem/der jeweiligen Teilnehmer/in zu besuchen.

    Erfolgt ein Rücktritt bzw. Abbruch des Seminars aufgrund vermeintlich wichtiger persönlicher Gründe des Teilnehmers, wird weiterhin die volle Seminargebühr berechnet – mögliche nachweisliche Gründe: Nichtfreistellung durch den Arbeitgeber, Tod eines Angehörigen, Krankheit. Der/Die Teilnehmer/in kann sich zu einem anderweitigen Seminartermin anmelden, für das gebuchte Ersatzseminar werden 20% der vollen Seminargebühr berechnet.
  • Nachschulung
  • VB-Verkehrsseminare Alexander Brauer gewährt einem Teilnehmer bei nachweislich nicht bestandener IHK-Prüfung innerhalb einem Jahr nach Seminar eine erneute Teilnahme, die Teilnahme wird mit 10% vom Seminarpreis für Material, Aufwand, Platzreservierung und -Belegung berechnet.
    Der Teilnehmer kann sich auf einen derartigen Termin bewerben, ob die Teilnahme stattfinden kann, entscheidet die VB-Verkehrsseminare Alexander Brauer. Der Teilnehmer hat als Nachweis der nicht bestandenen Prüfung das entsprechende Schreiben der zuständigen Industrie- und Handelskammer im Seminar vorzulegen. Voraussetzung für erneute Teilnahme ist zudem ein vorher lückenlos besuchtes Seminar von VB-Verkehrsseminare oder Partnerfirmen.

  • Teilnahmebescheinigungen
  • Am Seminarende erhalten die Teilnehmer, bei nachweislich lückenloser Seminarteilnahme, eine Teilnahmebescheinigung zur freien Verwendung.
  • Gerichtsstand
  • Alleiniger Gerichtsstand ist Bad Salzuflen. Stand 10/2021

Information

Aktuelle Informationen der Länder im Bezug auf Bildungsveranstaltungen, finden Sie unter folgendem Link:
Corona-Verordnung der Länder

Wir bieten Präsenzseminare in Ihrer Umgebung in einer Vollzeitwoche an.

Informationen zum Präsenzseminar

Alternativ bieten wir Online-Seminare(Live) an, damit Sie sich ortsflexibel weiterbilden können.

Informationen zum Online-Seminar

Covid 19

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